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ZeuginGinette

Das Baby, das spricht !

Sie kennen mich schon..... ich bin Gergi Liebl...... ich trage einen deutschen Namen, habe einen deutschen Urgroßvater..... und  bin in Deutschland geboren....... trotzdem droht mir die Abschiebung.....

Ich war sehr krank, nach meiner Geburt im Dezember 1999 in der Stadt Pirmasens. Meine Eltern haben eine Aufenthaltserlaubnis am 11.02.2000 bei der Ausländerbehörde der Stadt Pirmasens für mich beantragt.
Mit schreiben vom 21.03.2000,AZ.: III/33-Bp lehnte Herr Rudolf Böhmer von der Ausländerbehörde der Stadt Pirmasens meine Aufenthaltserlaubnis ab und  er forderte meine Eltern auf, diesen gestellten Aufenthaltsantrag zurückzuziehen.
Mein erster Anwalt, Herr Robert Münch, hat einen Widerspruch mit Schreiben vom 03.04.2000 bei der Ausländerbehörde Pirmasens gegen ihre Entscheidung eingelegt. Gleichzeitig hat er auch beim Verwaltungsgericht Neustadt am 03.04.2000 geklagt. Meine Kinderärztin hat eine ärztliche Bescheinigung am 13.04.2000 ausgestellt, ebenso hat das Krankenhaus Pirmasens eine entsprechende Diagnose gestellt und eine erhebliche Therapie für meine Gesundheit am 14.02.2000 empfohlen.
Alle beiden ärztlichen Dokumente bestätigten die Bedrohlichkeit meiner Gesundheit und erforderten eine intensive Behandlung.
Mit Schreiben vom 14.04.2000 meines zweiten Anwalts, Herrn Dr. Konstantin Thun, wurde beim Verwaltungsgericht Neustadt mit den ärztlichen Dokumenten begründet, dass ich nicht abgeschoben werden dürfe.
Die Richterin, Frau Cambeis-Glenz, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Neustadt, hat mit Beschluss vom 19.04.2000, AZ.: 5 L 829/00.NW meinen Aufenthaltsantrag in Bundesrepublik Deutschland genehmigt. Nach dieser Entscheidung hat die Ausländerbehörde Pirmasens keine Aufenthaltserlaubnis mir erteilt.
Im Gegensatz dazu haben die Herren Klaus Anstätt und Rudolf Böhmer  der Ausländerbehörde Pirmasens, die Schreiben vom 24.05.2000 und 14.06.2000, AZ.: III/33-Bp an die deutsche Botschaft in  Lomé/Togo gerichtet, und angefragt, inwieweit eine etwaige unbedingt erforderliche, medezinische Behandlung für mich in Togo währleistet sei.
Mit Antwortschreiben vom 30.05.2000 und vom 19.06.2000, Gz.: RK 516.80/3 Liebl der Herren Papenfuß und Raimann von der deutschen Botschaft in Lomé  wurden mitgeteilt, dass nach Auskunft einer Vertrauensärztin ich in der Polyclinique internationale St.Joseph in Lomé bei Dr. Jean-Pierre Dovi Akué medezinisch versorgt werden könne. Auch in Hôpital de Bè in Lomé gibt es versierte Pädiater, dieses Krankenhaus ist zudem billiger als die vorgenannte Privatklinik.
Da weniger als 5% der togoischen Bevölkerung Krankenversichert sind, müssen die Krankheitskosten in der Regel privat getragen werden, jeder Arztbesuch muss einzeln und sofort bezahlt werden.
Da  hat das Gesundheitsamt in Pirmasens mit Schreiben vom 10.08.2000 wegen einer Untersuchung im Auftrag der Stadtverwaltung Pirmasens auf Reisefähigkeit.
Nach dem mitgeteilt geplanten Untersuchungstermin am 16.08.2000 beim Gesundheitsamt, bestätigte diese Behörde mit Schreiben vom 18.08.2000,AZ.: 204-03N an die Stadtverwaltung Pirmasens, dass der Körperliche Untersuchungsbefund eine regelrechte, altersgemäße Entwicklung des Kindes ergab. Reisefähigkeit kann bestätigt werden. Während meine behandelnde Kinderärztin eine solche Reisefähigkeit wegen meiner Gesundheit verhinderte.
Mit Schreiben vom 20.10.2000 des Herrn Stephan des Rechtsausschusses im Rathaus Pirmasens klagte die Behörde erneut beim Verwaltungsgericht Neustadt auf Aufhebung des Beschlusses vom 19.04.2000, AZ.: 5 L 829/00.NW und auf Anordnung meiner Abschiebung werden sei.
Da haben meine Eltern direkt mit dem Pädiater Dr. Jean-Pierre Dovi Akué von der internationalen Klinik St.Joseph in Lomé telefoniert und geschrieben wegen des Berichts von der deutschen Botschaft in Lomé.
Dr. Jean-Pierre Dovi Akué  bestätigte meinen Eltern, dass er keine Kenntnis über meiner medezinischen Behandlung in seiner Klinik habe und er verstehe überhaupt nicht, warum ich unbedingt in Lomé behandeln werden soll, während laut meiner Kinderärztin eine solche Reise für meine Gesundheit gefahrvoll sei. Er bestätigte ferner, dass die togoischen Ärzte brauchen immer Hilfe von der Europäischen Ärzten, wenn sie eine Komplizierte medezinische Behandlung durchführen sollen, oder aber diese schicken die Patienten nach Europa zu Behandlung.
Mit Schreiben vom 30.11.2000 klagte mein Anwalt beim Verwaltungsgericht Neustadt  gegen das Schreiben vom 20.10.2000 des Rechtsausschusses Pirmasens wegen der Aufhebung des Beschlusses vom 19.04.2000 von diesem Verwaltungsgericht.
Die Richterin Frau Idelberger des Verwaltungsgerichts Neustadt hat einen Beschluss vom 06.12.2000, AZ.: 5 L 2578/00.NW erlassen und hat den ersten Beschluss aufgehoben und erlaubte meine Abschiebung.
Mein Anwalt hat Revision beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen diesen Beschluss eingelegt. Mit Beschluss vom 25.01.2001,AZ.: 1 B 10003/01.OVG lehnte das  Oberverwaltungsgericht Koblenz diese Revision ab.
Mit Schreiben vom 18.01.2001,AZ.: II/30 Bo/Ka hat das Rechtsamt der Stadtverwaltung Pirmasens durch Herrn Bürgermeister Dr.Matheis beim Oberverwaltungsgericht Koblenz die Abweisung meiner Beschwerde gegen meine Abschiebung und die Versagung meiner Aufenthaltserlaubnis beantragt.
Man will mich entgegen  aller  ärztlichen Empfehlungen ohne Eltern nach Togo abschieben und man wäre sogar bereit, meinen Tod mit in Kauf zu nehmen.
Ich wusste nicht, dass diese Leute mich so sehr hassen, denn jener, der die Kinder nicht mag, verliert seine Anständigkeit, weil er selbst Kind war.

Dieses schreckliche Drama hat mich meinen Alter gemäss sehr betroffen gemacht und ich werde das geschehen mein Leben lang in meinem Herzen tragen.
Gergi Liebl