Gerson ist mein legitimer Enkel, weil ich damals im Jahr 1908 seine Großmutter Edith Kokoè Ajavon rechtsmäßig in Anécho in Togo nach Landessitte geheiratet habe und in dieser Ehe mein ersten Sohn Johann junior im Jahr 1910 geboren wurde.
Ich habe auch einigen Arbeitskollegen über meine afrikanische geschlossene Ehe mit meiner geliebten Edith über unser Gemeinschaftsleben erzählt; damit dies als Beweis übermittelt wird; denn es gab kein deutsches oder
togoisches Standesamt .
Ich könne nicht meine erste afrikanische geschlossene Ehe in Deutschland angeben, auf Grund, dass ich unbedingt eine Ehescheidung vorlegen musste, bevor ich zum zweiten Mal heiraten dürfte;
während ich diese Ehescheidung unmögliche erhalten könnte; denn die ehemalige deutsche rassistische Reichsgesetze wurden die Basis für das Gesetz meines Schweigens.
Selbstverständlich habe ich die zweite Ehe in
Deutschland mit einer deutschen Frau geschlossen, aus der wurden drei Kinder geboren.
Meine Kinder wussten auch, dass sie einen älteren Bruder haben, der Johann Liebl heisste und in Lomé lebte; deswegen hat mein Sohn
Fritz junior im Dezember 1973 entschieden, ihn zu besuchen, leider war diese Begegnung nicht mehr möglich, da dieser schon tot im Bett lag.
Ich habe nie daran gedacht, dass meine erlassene Erbschaft heute den
Unfrieden meiner beiden Familie bringen sollte, sonst hätte ich diesbezüglich eine Lösung gesucht und hätte sie gefunden, obwohl mein Enkel nur eine gute Beziehung mit ihnen haben wollte.
Gerson, ich wünsche dir viel Mut und bin mit Leib und Seele mit dir.