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Fortsetzung des Verfahrens von Reisedokumenten

Teil-Nr.2 des zweiten Büros

Jedenfalls liegt die Voraussetzung in dieser Sache  um die Einleitung eines Ermittlungsverfahren vor, damit dieser Täter vor einem Strafgericht verurteilt wird. Selbstverständlich sind wir gespannt zu wissen, wie der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg über unsere erhobene sofortige Beschwerde entschieden wird.

 

Das ist ungerecht und ist unangenehm, dass die Justizbehörden nicht ein Ermittlungsverfahren gegen diesen Täter einleiten wollen, trotz allen unseren vorgelegten Greifbarbeweisen. Gibt es die unantastbar Menschen im einen Rechtsstaat ?; denn man ist hier überzeugt, dass die Demonkratie des stärkers immer die beste ist, wenn es darum das Gesetz des Dschungels geht !

Fortsetzung folgt.....!