Telekom
Home
Das Verfahren auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 104 Abs.2 AufenthG

Teil-Nr 2 des Verfahrens auf Ausstelung von Reisedokumenten

Wir wissen überhaupt nicht, warum Herr Botschafter Paka von Togo in Berlin unser Schreiben vom 30.03.2006 nun nicht schriftlich bestätigen wünscht, was er zu uns bereits durch unsere geführten telefongespräche vom 16.und 17. März 2006 gesagt hat, dass er dieses genannte Schreiben vom 13.10.2005 an uns und nicht an irgendeine andere Behörde gerichtet hat. Denn dies widerspricht das Schreiben von Herrn Panten, Leiter vom Ausländeramt Straubing vom 31.03.2006. Vielleicht bekam dieser Druck von irgendwo, damit die Wahrheit nicht verratet wird. Aber unsere einzige Feststellung ist, dass  entweder der Botschafter oder Herr Panten  uns angelogen hat , und dies muss unbedingt geklärt werden.

Fortsetzung folgt....!