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Vorsicht Gerson Liebl......, das heimliche System der Deutschen Telekom AG ! Meine Ehefrau und ich haben die deutsche Telekom AG wegen der
Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG, und Bedrohung der anonymen
Anrufe gemäß § 241 Abs. 1 StGB, Mißbrauch und regelmäßige illegale Unterbrechungen der Telefongespräche gemäß § 268 StGB nach folgenden Gründe bei der Staatsanwaltschaft in Straubing angezeigt:Wir haben mehrmals gemerkt, daß unsere Telefonanschlüsse bei der deutschen Telekom rechtswidrig abgehört ist und wir nicht den Grund wissen; denn
dieses Mißbrauch hat seit in Pirmasens angefangen, in der Stadt wo wir damals gewohnt haben.Im Juli 2003 wurde diese gleiche Behandlung in Stetthaimerplatz 9 in Straubing wieder angefangen, wo wir auch gewohnt haben.
Wir haben mehrmals die Beschwerden bei der deutschen Telekom schriftlich und mündlich gemacht, und diese waren immer erfolglos. Endlich haben wir gemerkt, dass unsere Telefonrechnungen durch die deutsche Telekom in
Kaiserslautern des Landes Rheinland-Pfalz ausgestellt wurden, obwohl die deutsche Telekom des Landes Bayern für uns zuständig ist; dies ist unklar. Im Juli 2004 sind wir immer in Straubing umgezogen und hat meine
Ehefrau im August des Jahres den neuen Telefonanschluß T-ISDN xxl für sechs Nummern mit dem Auftrag für die detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht bei der deutschen Telekom beantragt. Die deutsche
Telekom hat unsere Telefonanschlüsse am 21.09.2005 freigeschaltet und hat plötzlich am 29.09.2004 wieder gesperrt. Zunächst haben wir allen Verbindungen zu Hause geprüft und wir bekamen keine Tonart, obwohl meine Frau
bereits für die 6 Nummern gezahlt hat und keine Schulden bei der deutschen Telekom hat. Am 29.09.2004 haben wir zunächst die weitere Beschwerde bei der Telekom in der Landshuter- Str. in Straubing gemacht. Eine
Mitarbeiterin der deutschen Telekom hat uns empfangen und hat die Hauptsstelle wegen der Sperrung telefoniert. Nachdem sagte uns diese Mitarbeiterin zu, daß es sich hierbei um ein technisches Problem handelt und ein
Techniker zu uns geschickt wird, obwohl die Anschlüsse unserer Nachbarn weiter gut funktionieren; denn wir haben jemanden am selben Tag etwa eine Stunde vor telefoniert, bevor diese gesperrt wurden. Eine schriftliche
Beschwerde am 29.09.2004 diesbezüglich haben wir an die deutsche Telekom in Weiden per Einschreiben zugesandt und diese ist bis heute ungeantwortet geblieben. Am 01.10.2004 gegen 09:00 Uhr haben wir uns bei der
Staatsanwaltschaft in Straubing erschienen und wollten die deutsche Telekom anzeigen. Da hat uns ein Herr Müller von dieser Justizbehörde empfangen, den wir den Grund der Beschwerde erklärt haben, und dieser hat
unverzüglich die deutsche Telekom unter- Nr. 08003301000 telefoniert. Dieser hat mit jemandem über die Sperrung unserer Anschlüsse gesprochen und die betroffene sagte ihm zu, daß sie ihn bis 11:00 Uhr zurückrief. Dann
sagte uns Herr Müller zu, daß wir zu ihm um 11:00 Uhr wieder kommen sollten, und wir sind nach Hause gefahren. Um 09:52 Uhr wurden unsere Anschlüsse wieder freigeschaltet und wir sind beim Herrn Müller gegen 11:00 Uhr
gefahren und haben ihm Bescheid über die Freischaltung mitgeteilt. Anschließend wurde Herr Müller mit der betroffenen Person der deutschen Telekom in Verbindung gesetzt, und gleichzeitig haben wir Herrn Müller gebeten,
eine schriftliche Stellungnahme bei dieser betroffenen Person von der deutschen Telekom für uns anzufordern, leider wurde dies nicht geschah. Nachmittag des 27.01.2005 wurden nur die Gehendsendungen des
Anschlusses unseres Faxgerätes erneut gesperrt: dies bedeutet, daß wir nicht faxen dürfen, aber wir können Fax empfangen. Da haben wir am selben Tag gegen 20:Uhr einen Bekannt in Pirmasens telefoniert und
haben ihm diese Sache erklärt, daß wir Morgen diese Sache bei der Staatsanwaltschaft in Straubing bringen sollten; denn wir haben mit dieser Angelegenheit genug. Als ich diesem Bekannt am Telefon gesagt habe, dass ich
anzeigen wollte, wurden die Gehendsendungen des Anschlusses unseres Faxgerätes am 28.01.2005 wieder freigeschaltet. Am 08.02.2005 haben wir wieder diesen folgenden Ursachen gemerkt: 1. Der Gehendanruf unserer
Telefonnummer : ……..307 ist gesperrt: dies bedeutet: dass jemand uns anrufen kann aber wir niemanden anrufen dürfen, 2. Der Kommendanruf unserer Telefonnummer : ………910 ist auf die Telefonnummer: …….752
weitergeleitet; dies bedeutet, dass der Kommendanruf nur im ISDN-Telefongerät klingelt, wenn jemand uns anruft, obwohl wir jedes Telefongerät mit seiner eigenen Nummer programmiert haben, 3. Der Kommendanruf der
Telefonnummern :……..307 und …….910 wurden mit ISDN Telefongerät zusammen verbunden, obwohl wir die Anschlüsse mit jedem Telefongerät verteilt haben, 4. Der Gehendanruf des Anschlusses unseres Faxgerätes wurde
zunächst gesperrt und nach meinem erneuten Telefongespräch mit dem besagten Bekannt in Pirmasens wurde dieser erneut freigeschaltet. Zwischen 08.03.2005 bis 23.03.2005 sind unsere Telefongespräche oft unterbrochen, sowie die Internetverbindungen und die Tonart sind länger
ausgeschaltet worden, damit ich niemanden erreichen könne. Die Anonyme Anrufe wurden oft zwischen 02:00 Uhr bis 04:00 Uhr früh bei uns geklingelt . Ich behalte dies vor, dass mein fünfjähriger Sohn in dieser Zeit krank
war, und ich habe den Zeuge Carlos in Straubing gegen 02:00 Uhr früh angerufen, damit dieser mir die Telefonnummer des Notarztes für Kinder gab. Dieser hat mir die Telefonnummer des Notarztes gegeben und plötzlich wurde
die Verbindung sämtlichen Telefongeräte unterbrochen als ich den Notarzt anrufen wollte, obwohl mein Sohn Fieber über 39 Grad hat und erbrach. Da habe ich meinen Sohn zunächst beim Zeugen Carlos gefahren, wo
ich den Notarzt und den Kinderarzt telefoniert habe. Eine sofortige Anzeige bei der Polizeiinspektion in Straubing gegen die deutsche Telekom wurde nicht angenommen. Weiterhin habe ich auch gemerkt, dass
die Abgehendrufe in Display des ISDN Guard Programms in unserem Computer erschienen wurden, wenn jemand uns anruft. Dies bedeutet, dass jemand von der deutschen Telekom das solche Programm mit
einem unserer Telefonanschlüsse in dieser Arbeitsweise eingesetzt hat. A/ Zum Beweis der Tatsache : Zeuge Martin Z. von der deutschen Telekom Regensburg. Mit Schreiben vom 22.03.2005 hat meine
Frau die Fangschaltung bei der deutschen Telekom Weiden per Einschreiben beantragt und leider hat sie keine Bestätigung ihrerseits diesbezüglich bekommen. Einigen Tagen nachher rief uns jemand von der deutsche Telekom
an und hat mit uns einen Termin am 04.04.2005 um 14:00 Uhr um eine technische Überprüfung vereinbart. Am 04.04.2005 gegen 14: Uhr rief mich Herrn Greß an, ein Techniker der deutschen Telekom und sagte mir dieser zu,
dass er bei mir die Leitung unserer Anschlüsse prüfen sollte. Plötzlich kam dieser in unsere Wohnung und wir haben ihm die Sache erklärt und haben ihn aufgefordert, uns eine Stellungnahme diesbezüglich auszustellen ,
nach der Beendigung seiner technischen Prüfung. Da sagte uns dieser zu, daß er wünschte, dass diese technische Prüfung durch seinen Chef durchgeführt wird. Dann hat dieser seinen Chef in unserer Anwesenheit telefoniert
und hat ihn diese aufgefordert. Dieser sagte uns zu, dass sein Chef in einer halben Stunde bei uns sein wird, bevor dieser unsere Wohnung verlassen hat. Gegen 15:00 Uhr kam Herr Martin, der Chef von Herrn Greß in unsere
Wohnung und wir haben auch ihm die Sache erneut erklärt. Da fang Herr Martin die Leitungsprüfung an, und sagte uns zu, dass ein unserer Telefongeräte kaputt ist. Dann haben wir ihm deutlich gesagt, dass das Telefon neu
gekauft wurde und das Problem bei der deutsche Telekom vorlag und nicht bei uns. Da haben wir ihm vorgeschlagen, das besagte Telefongerät bei unserer Nachbarin zu testen lassen. Bei der Nachbarin hat das Telefon durch
ihre gewählte Nummer gut funktioniert. Da haben wir gemerkt, dass Herr Martin nun überzeugt wurde, dass ein Problem in dieser Angelegenheit vorlag. Da fang Herr Martin die Installation des ISDN in unserem Computer an,
zu prüfen . Plötzlich hat Herr Martin gemerkt, dass die Installation des ISDN nicht in Ordnung war. Da sagten wir ihm zu, dass wir bereits diese Bemerkung gemacht haben, aber wir wünschen, dass diese durch einen
professionellen Techniker bestätigt würde, weil wir gemerkt haben, dass jemand unseren Computer angegriffen hat, denn unser Computer ist ins Internet verbunden . Dann sagte uns Herr Martin zu, ob wir den Auftrag für die
detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht beantragt haben, und wir haben ihm mit ja geantwortet und dass wir seitdem diese nie bekommen haben. Da rief Herr Martin die Zentral an, und sagte uns nach dem
Telefonat zu, dass uns die detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht im April 2005 zusammen zugeschickt wird, und leider haben wir diese nicht im April bekommen. Da haben wir Herrn Martin telefoniert und ihm
diese mitgeteilt, Herr Martin sagte uns zu, dass er uns in den nächsten Tagen das Formular des Auftrags für die detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht senden wird. Wir haben das besagte Formular ausgefüllt
und ihm zurückgeschickt, in dem er mit Schreiben vom 21.04.2005 diesen bestätigt hat. Die Staatsanwaltschaft in Straubing meinte aber, es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Mitarbeiter der Deutschen Telekom
gegen das Fernmeldegeheimnis gemäß § 206 StGB verstoßen bzw. den Straftatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB begangen haben. Weiterhin behauptete die
Staatsanwaltschaft, dass die bloße nicht ordnungsgemäße Funktion des Telefonanschlusses sowie anonyme Anrufe selbst keine Straftaten darstellen. Die bloße Vermutung, dass die Anzeigenerstatter von der Deutschen Telekom
abgehört werden, reicht nicht aus, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, und eine Bedrohung der Anzeigenerstatter im Sinne von § 241 StGB nicht ersichtlich ist. Dies wäre nur dann der Fall, wenn wir in
dieser Sache keinen Zeuge und keinen Beweis haben; denn wir haben zum Glück die Beweise und die Zeugen, die diesbezüglich sehr relevant sind und für die Einleitung dieses Ermittlungsverfahrens unterstützen;
denn die § § § 206, 241 u. 268 StGB liegen vor.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat auf die von uns eingelegte Beschwerde vom 01.07.2005 die Sach- und Rechtslage nochmals überprüft. Sie ist mit Bescheid vom 19.07.2005, uns am 21.07.2005 förmlich zugestellt, zu dem
Ergebnis gekommen, dass die Staatsanwaltschaft zu Recht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen hat, und das Beschwerdevorbringen es nicht rechtfertigt, Ermittlungen aufzunehmen. Die
Generalstaatsanwaltschaft vermag darüber hinaus kein Motiv zu erkennen, weshalb Bedienstete der Deutschen Telekom von uns geführte Telefonate unterbrechen sollten usw. nach der Verfügung der Staatsanwaltschaft
Regensburg- Zweigstelle Straubing. Nach den Schreiben von der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg vom 19.07.2005 und von der Staatsanwaltschaft in Straubing 16.06.2005 wurden nicht aufgeklärt, wieso die von
uns erwähnte und vorgelegte Faxsendberichte nicht in der Liste der ausgestellten Verbindungsdaten von der deutschen Telekom vom 13.05.2005 und vom 15.06.2005 eingetragen wurden, obwohl die deutsche Telekom uns den
Antrag für die detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht am 21.04.2005 bestätigt hat. Diese vorgelegten Beweise von mehreren Faxsendberichte sind bereits in der Akte und beweisen eine
technische Fälschung von der Seite de Deutschen Telekom, die ein Vergehen ist, die nicht in den ausgestellten Listen vom 13.05.2005 und vom 15.06.2005 registriert wurden
.
B/ Zum Beweis der Tatsache:
1. Sendbericht vom 13.04.05, mit der verbundenen Faxnummer: 09421/..3105, 2. Sendbericht vom 20.04.05, mit der verbundenen Faxnummer: 0721/..01382,
3. Sendbericht vom 14.04.05, mit der verbundenen Faxnummer: 09561963…, 4. Sendbericht vom 14.04.05, mit der verbundenen Faxnummer: 01802233…,
5. Sendbericht vom 05.05.05, mit der verbundenen Faxnummer: 06305/ …752, 6. Sendbericht vom 21.04.05, mit der verbundenen Faxnummer: 09421/ …105,
7. Sendbericht vom 04.05.05, mit der verbundenen Faxnummer: 0721/ ….382
8. Sendbericht vom 07.05.05, mit der verbundenen Faxnummer: 089/ ….700
9. Sendebericht vom 05.06.05, mit der verbundenen Faxnummer: 09421/..220, 10. Sendebericht vom 11.06.05, mit der verbundenen Faxnummer: 06305/ …752,
11. Sendebericht vom 21.05.05, mit der verbundenen Faxnummer: 06305/…752, 12. Sendebericht vom 04.06.05, mit der verbundenen Faxnummer: 0941/….198,
13. Sendebericht vom 05.06.05, mit der verbundenen Faxnummer: 06332/…250, 14. Sendebericht vom 11.06.05, mit der verbundenen Faxnummer: 030/…..180,
C/ Zum Beweis der Tatsache: Es muß unbedingt aufgeklärt werden,
wieso unser Fangschaltungsantrag vom 22.03.2005 bei der deutschen Telekom bis heute ungeantwortet geblieben worden ist, obwohl die Bestätigung der Fangschaltung nicht versagt werden soll. Diese Art und Weise von
der deutschen Telekom sind Mißbrauch, damit man in der Zukunft keine konkrete Spur entdecken kann nach einer technischen Prüfung, obwohl wir Anspruch auf die Fangschaltung haben, in dem die Verletzung Art. 3 GG
Vorliegt. D/ Zum Beweis der Tatsache: Diese Zeugen sind mit dieser Sache beteiligt, in der die mit uns geführten Telefongespräche mehrmals durch die deutsche Telekom ohne Zweifel
regelmäßig unterbrochen wurden, bereit sind, die Aussagen vor Gericht zu machen: . Zeuge Kath. Pfarrer Günter L.. ,. Zeuge Herr Tchina A., 3. Zeuge Herr Journalist Clive F., Zeuge Herr Carlos M, Zeuge Herr Komla
S.
Die Vernehmung von Zeugen und die von uns erwähnte Beweise der Tatsache liegen die zureichende
tatsächliche Anhaltpunkte vor, damit die Staatsanwaltschaft nach § 152 Abs. 2 StPO , ein Ermittlungsverfahren einzuleiten; denn eine Ablehnung ist die Verletzung des Art. 3 GG . Anlaß
zum Nachdenken gab es genug . In dieser Angelegenheit handelt es sich hierbei um eine reine Verfassungswidrige, in der Art. 1, Abs. 2 , Art. 3 Abs. 1 u. 3 , Art.10, Abs. 1 und
Art.103, Abs. 1 GG sind verletzt. Mit dem Beschluss vom Zweiten Senat des Oberlandesgerichtes Nürnberg vom
29.08.2005, AZ.: 2 Ws 164 / 05 wurde den von uns erhobenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 16.08.2005 als unbegründet verworden wurde sowie begründete das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 27.09.2005,
AZ.: AR 6693/05, dass da aus o.a. Gründen keine Aussicht auf Annahme unserer erhobenen Verfassungsbeschwerde vom 12.09.2005 zur Entscheidung bestehen dürfte, und unsere Eingabe gemäß § 60 GOBVerfG bearbeitet wurde. Am
01.10.2005 gegen 20:10 Uhr habe ich eine Mitarbeiterin Frau Glitne von der deutschen Telekom AG in Zschernitz an unter- Nr.: 08003301020 angerufen und Beschwerde wegen einer technischen Leitung unserer
Telefonanschlüsse erhoben, weil wir in einer Zeit gemerkt haben, dass wir gleichzeitig nicht mehr surfen und telefonieren dürfen, obwohl unser geschlossener Vertrag für ISDN- xxl erwähnt wurde, dass wir gleichzeitig
Feiertagen, Samstagen und Sonntagen surfen und telefonieren können, die wir seitdem immer geführt haben. Da hat mich Frau Glitne unsere Daten angefordert und durch ihre weitere Prüfung mit ihrem Computer sagte mir diese
zu, dass ihr Computer gerade nicht mehr laufen könne und bat mich meine Telefonnummer ihr zu geben, damit sie mich am nächsten Tag zurückrufen könnte, und ich erwarte auf ihren Anruft. Gleichzeitig habe ich einen
berühmten Regisseur gegen 20: 30 Uhr angerufen und ihm diese Tatsache mitzuteilen. Einigen Minuten bei geführten Telefongespräch mit dem Regisseur wurde unsere Verbindung plötzlich unterbrochen, obwohl ich noch mit ihm
gesprochen habe. Da wurden meine weitere verbundene Anrufe sowie die Faxsendung sofort mit seiner Leitung etwa 45 Minuten nicht mehr möglich, zu erreichen, nämlich die gewählte Verbindung Nummer des Regisseurs
klingelten nur einmal bei mir aber sie könnten nicht laufen. Am 02.10.2005 Vormittag habe ich folgenden Personen: Herrn Albeat von deutsche Telekom in Sachsen, Herrn Andreas von der deutsche Telekom in Kelzen und
Frau Irenberger Technischabteilung von der Deutsche in Würzburg über meine Beschwerde telefoniert und habe mit den über meine erhobene Beschwerde erneut gesprochen. Anschließend sagte mir Frau Irenberger, dass
meine Leitung gleich geprüft würde und sie mich zurückrief, denn ich habe ihr ausdrücklich mitgeteilt, dass mein Leitungsproblem nicht bei mir zu Hause lag, sondern das Leitungsproblem bei der deutschen Telekom lag und
ich forderte keinen Techniker zu mir die Prüfung der Leitung zu schicken. Am 03.10.2005 bemerkte ich, dass meine Leitungen wieder freigeschaltet wurden, weil ich gleichzeitig ins Internet surfen könne und telefonieren
könne. Am 04.10.2005 wurde eine Leitung wieder ausgeschaltet und ich habe die technischabteilung von der deutschen Telekom wieder angerufen und Bescheid erneut mitgeteilt. Da habe ich sofort den Prüfungstermin der
Leitungen in meiner Wohnung versagt als der betroffene Mitarbeiter von der deutsche Telekom mir dies vorgeschlagen hat. Dennoch haben die Techniker von der deutschen Telekom am 05. u. 06. Oktober 2005 bei mir geklingelt
und wollten die Leitungen in meiner Wohnung prüfen meine Ehefrau und ich haben erneut diese versagt. Seitdem funktioniert nur eine Leitung, während ich die Freischaltung meiner Leitungen erforderlich ist, damit ich
gleichzeitig surfen und telefonieren kann wie es im geschlossenen Vertrag zutrifft. Das ist schändlich und unangenehm eine solche Behandlung in diesem Land, weil wir im Namen unseres Gottes, unseren gerechten Kampf nie
aufgeben werden und unser Name im Gedächtnis unserer Feinden behalten wird; denn unser ehemaliger beliebter Papst Johannes Paul II sagte: haben Sie keine Angst ………
! . Wir bitten Sie, zunächst Kenntnis mit folgenden Entscheidungen von den Justizbehörden zu nehmen, obwohl wir immerhin abgehört sind sowie diese rechtswidrige Weise und Art andauert. So funktioniert die Demokratie in diesem Rechtsstaat oder sind wir in Terroristen Gruppen kategorisiert und angepackt, wenn wir um Gerechtigkeit kämpfen !
Fortsetzung folgt…….. ! |