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Hungerstreik

Doch es geht darum in diesem Fall die Menschenrechtenverletzung  !

Es handelt sich hierbei um eine rechtswidrige Verhaftung am 16.01.1998 in unserer ehemaligen Privatwohnung in Pirmasens wegen Abschiebung, in der die Polizeibeamten der Stadt Pirmasens mich schwer geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte u.a. , AZ.: 4017 JS 1142/98 erhoben, in dem sie ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten eingestellt hat. Zunächst wurde ich  am 25 03.1999 zum 9 Monaten auf Bewährung durch das AG Pirmasens verurteilt, nach der Aussage meiner Ehefrau als Augenzeugin .Nach meiner Aussage und die von vernommenen Polizeibeamten vor dem Berufungsgericht, nämlich, das Landgericht Zweibrücken am 04.07.2001 wurde Herr Vorsitzender Richter Pfleger diesbezüglich überzeugt und hat verkündet, dass die Aussage meiner Ehefrau nicht mehr nötig ist, bevor dieser mich freigesprochen hat, weil die Polizeibeamten keinen richterlichen Haftbefehl und Untersuchungsbefehl haben, wo sie Art. 13  Abs. 1 GG verletzt haben. Am 14.12.2001 wurde die von Staatsanwaltschaft Zweibrücken erhobene Revision durch das Pfälzische OLG Zweibrücken als unbegründet verworfen, in dem ich endgültig rechtskräftig freigesprochen bin. In dieser Angelegenheit hat die Staatsanwaltschaft Zweibücken ein Ermittlungsverfahren gegen meine Ehefrau Ginette Liebl wegen falscher Aussage eingeleitet, obwohl meine Ehefrau keine Aussage gemacht hat. Zunächst wurde meine Ehefrau vor AG Pirmasens am 03.12.2002 als schuldig verkündet. Im Berufungsverfahren haben die vernommene Polizeibeamte gelogen und ihre Aussagen wieder geändert, in dem die Richterin Dr. Buser sie eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro am 06.10.2003, AZ.: 4017 Js 3501/99 durch seinen Verteidiger Lösche aus Straubing verurteilt. Da hat meine Ehefrau  persönlich zunächst Revision gegen das erlassene Urteil des LG vom 06.10.2003 erhoben, und die Revisionsbegründung wurde am 10.12.2003 durch ihren Verteidiger Dr. Schneider aus Straubing beim Pfälzischen OLG Zweibrücken eingereicht. Nach der unbegründeten verworfenen Revision des OLG Zweibrücken am 05.02.2004, AZ.: 1Ss 241/03 hat meine Frau Verfassungsbeschwerde erhoben; denn Art. 13 Abs. 1  u. Art. Art. 3, Abs. 1 u. 2  GG sind in dieser Strafsache verletzt. Am 15.03.2004 hat meine Frau Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.2004 AZ: AR 1252/04 beim Europäischen Gerichtshof erhoben und dieses Verfahren ist nun beim diesen dortigen Gerichtshof anhängig, in dem wir von dort einen öffentlichen mündlichen Verhandlungstermin erwarten. Zunächst wurde meine Frau am 08.03.2005 verhaftet aufgrund eines erlassenen Haftbefehls von Herrn Rechtspflegers Sprau von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken vom 01.03.2005, bei Behauptung, dass das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde, obwohl meine Frau keine Rechtmittelbelehrung versäumt hat, einzulegen, in dem das Strafverfahren durch alle deutschen Gerichte durchgeführt wurde. Meine Frau wurde zunächst nach JVA in Regensburg,  in Nürnberg und in Aichach eingeliefert; denn alles wurde gegen meine Frau geplant, dass sie in die Psychiatrie der JVA in Würzburg stationiert wurde, obwohl meine Frau keine Geistesgestörtheit leidet und ich bitte Sie, das weitere zu ahnen. Nach 14 Tagen Hungerstreik gegen diese rechtswidrige Verhaftung wurde meine Frau am 22.03.2005 entlassen. Zum zweiten Mal wurde meine Frau am 05.06.2005 wieder verhaftet aufgrund eines erlassenen Haftbefehls des Herrn Rechtspflegers Sprau von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken vom 31.05.2005 und nach 14 Tagen Hungerstreik nach der Einlieferung durch die JVA, in Regensburg, in Nürnberg und in Aichach wurde meine Frau am 17.06.2005 entlassen. Zum dritten Mal wurde meine Ehefrau am 13.09.2005 weiter verhaftet. Sie macht immerhin noch Hungerstreik und befindet sich nun vielleicht in der Krankenhausabteilung in der JVA Nürnberg, obwohl es im erlassenen Haftbefehl des Herrn Rechtspflegers Sprau von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken erwähnt wurde, dass meine Frau in die JVA in Aichach eingeliefert würde. Nach meinem Telefonat am 15.09.2005 mit Frau Anstaltsleiterin Leicht und mit Frau Dr. Schinken von der Krankenhausabteilung wurde mir zunächst mitgeteilt, dass meine Frau ärztliche Hilfe bekommt und sie in der JVA Regensburg bleiben muß nach dem Empfehlung der JVA in Regensburg. Diese Justizbehörde des Landes Rheinland Pfalz spielt mit dem Leben meiner Frau und sie ist diesbezüglich haftbar; denn auf Grund des abgeschlossenen Europäischen Konventionsvertrages kann jedermann Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beim Europäischen Gerichtshof als letzte gerichtliche Instanz innerhalb von 6 Monaten fristgerechnete erheben. Die Entscheidung der EuGH ist endgültig gemäß Art. 52 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte, in dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist und den vollziehen soll, weil es sich hierbei um die Menschenrechtenverletzung  handelt, in der meine Frau auch nun Opfer durch die Entscheidungen von deutschen Gerichte ist.

TEIL –Nr. II

Von Ginette Liebl

06.10.2005

Fax.: 089/55973580                                                                                                                                      Persönlich                                                                                                                                                       Frau Dr. Beate Merk                                                                                                                                                                                                                   Bayerische Staatsministerin der Justiz                                                                                                     Prielmayerstraße 7                                                                                                                               80335 München

Beschwerde gegen die Anstaltsleitern der JVA in Regensburg und JVA in Nürnberg wegen Betruges, Diebstahls, Nötigung, Amtsmißbrauch, unterlassene Hilfeleistung und der Verletzung Art. 3  der 8. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950n (BGBl. II 1952 S. 686) in der Fassung des Protokolls Nr. 11 vom 11. Mai 1994 (Neubekanntmachung BGBl. 1998 II ), in 2 Fällen.

Sehr geehrte Frau Dr. Staatsjustizministerin Merk,

wie es Ihnen bereits meinen Fall bekannt ist wegen mehreren Inhaftierungen in die JVA in Regensburg und die JVA in Nürnberg Ihres Landes Bayern, nach den rechtswidrigen erlassenen Haftbefehlen von Herrn Sprau von der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken gegen mich, erlaube ich mir meine heutige Beschwerde bei Ihnen zu erheben, damit Sie Kenntnis darüber nehmen, wie ich von diesen JVA behandelt wurde.

Fall- Nr.1

Durch meine erste Inhaftierung vom 08.03.2005 in JVA in Regensburg war  Herr Groß vom Sekretariat nicht freundlich mit mir, sondern ich habe nach seiner Weise und Art gemerkt, dass  dieser bereits gegen mich vorbereitet wurde. Bei dem geführten Telefonat meiner Inhaftierung in Regensburg sagte meinem Ehemann Herr Groß  Kruzefix  und hat sofort den Hörer abrupt aufgelegt, obwohl mein Ehemann noch mit ihm gesprochen hat. Zu meiner zweiten Inhaftierung am Sonntag, den 05.06.2005 von den Polizeibeamten der Stadt Straubing wurde ich am selben Tag gegen 15:00 Uhr in die JVA Regensburg eingeliefert, ein der Begleitern Polizeibeamten Herr Schweller teilte dem Wachmann mit, dass ich Hungerstreik gegen meine Verhaftung protestierte, und diese Bemerkung auch schriftlich im Protokoll an der JVA in Regensburg aufgenommen wurde, wo ich eine Summe in Höhe von 30,91€ eine der Wachfrauen gegeben habe, in der ich zwei Briefmarken in Höhe von 1,10 € dort gekauft habe,  eine Quittung liegt bei mir vor. Drei Tagen in der JVA in Regensburg ohne ärztliche Behandlung wurde ich bewußtlos und auf dem Boden gefallen, da wurde ich durch einen Arzt von der Ambulanz von der JVA in Regensburg konsultiert und meine sofortige Einlieferung in die JVA in Nürnberg angeordnet wurde. Bei meiner Ankunft am 07.06.2005 in der JVA in Nürnberg wurde ich erneut durch einen Arzt des Hauses konsultiert aber ich habe leider bis 09.06.2005 keine ärztliche Behandlung bekommen, obwohl ich sehr schwach war und ich mindestens das Recht auf die Zwangsernährung bekommen mußte, die mich die Ärzte von der JVA in Nürnberg unbedingt einsetzen sollten; denn ich leistete keinen freiwilligen Hungerstreik, sondern ich machte Hungerstreik gegen einen rechtswidrigen Verhaftung. Denn Frau Dr. Schenken und ein Herr Dr. X sagten mir mehrmals ausdrücklich zu, dass sie mir weiter in die Psychiatrie JVA in Würzburg einliefern wollten, obwohl ich keine Geistesgestörtheit leide.Da haben die behandelnde Ärzte eine solche Behandlung versäumt, mich einzuführen, die mit der unterlassene Hilfeleistung zu rechnen werden soll, weil mein Leben in Gefahr war und ich mich zur ärztliche Verfügung befand. Bei meiner Ankunft am 09.06.2005 in der JVA in Aichach wurde ich durch die behandelnden Ärzten untersucht und die  mich unverzüglich die notwendige ärztliche Behandlung eingeführt haben, nämlich, die Zwangsernährung bis 17.06.2005, die eine Verpflichtung ist. Aufgrund eines Telefonats eines Amtsrichters wurde ich am 17.06.2005 aus der JVA in Aichach entlassen, diese Auskunft wurde mir von einer Krankenschwester mitgeteilt. Bei der Entlassung am selben Tag fehlte meine Restsumme in Höhe von 29,81Euro, wo die Kasse mir ausdrücklich mitteilte, dass die JVA in Nürnberg eine solche Restsumme nicht an der JVA in Aichach zugesandt hat. Da handelt es sich um einen Betrug, denn nach meinen mehreren Informationen wurde mir mitgeteilt, dass meine Restsumme mit meinen Medikamenten unverzüglich mit meinen weiteren Einliefrungen begleiten sollten. Diese Restsumme in Höhe von 29,81Euro mit meinen Allergisch- und Bronchitis Medikamenten habe ich bis heute nie bekommen.

Fall- Nr. 2

Zu meiner dritten Inhaftierung am Dienstag, den 13.09.2005 von den Polizeibeamten der Stadt Straubing wurde ich am selben Tag gegen 14:00 Uhr in die JVA Regensburg eingeliefert, wo ich gleichzeitig dem Herrn Groß von der Sekretariat meinen sofortigen Hungerstreik gegen die dritte rechtswidrige Verhaftung mitgeteilt habe. Weiterhin habe ich meine mitgebrachten Sachen, nämlich, meinen GL- Initialen Verlobungsring, meine Kette mit G- Initialen Anhänger, alles in Gold und Ohrring mit der kleinen weißen Perle und meinen Geldbeutel einschließlich etwa  0,4 € bei einer Wachfrau von JVA in Regensburg abgegeben habe. Am Mittwoch, den 14.09.2005 Nachmittag wurde ich nach JVA in Nürnberg einschließlich meine Goldschmucksachen mit meinem Geldbeutel plus 04, Euro eingeliefert, die mir die dortigen Wachfrauen: Frau Henne mit ihrer Kollegin in meiner Anwesenheit durch die Prüfung gezeigt und notiert haben. Am selben Tag hat mein Ehemann ein Faxschreiben an der Anstaltsleiterin Frau Leicht zugesandt und ihr ausdrücklich mitgeteilt, dass ich seit meiner rechtwidrigen Inhaftierung den Hungerstreik machte, und er bat sie, mir die notwendigen ärztlichen Behandlungen zu leisten. Am Donnerstag den 15.09.2005 Morgen rief mein Ehemann Frau Leicht an und Fragte sie, wie es mir gesundheitlich geht. Frau Leicht sagte meinem Ehemann am Telefon zu, dass ich bereits zur ärztliche Behandlung zur Verfügung steht. Gleichzeitig sagte meinem Ehemann Frau Leicht zu, dass ich, Ginette Liebl eine schriftliche Anweisung ihr gegeben hat, damit niemand, sogar meine Familie über meinen Datenschutz informiert würde, obwohl ich ihr eine solche Anweisung nicht genehmigt habe und meine Familie diese Rechtsauskunft über mich  gemäß Art. 104  Abs. 4  GG hat, damit sie über den zustanden meiner Situation informiert sei,  sondern man versuchte den Verstand von meinem Dasein zu verlieren. Vormittag des selben Tages wurde ich mich erst vor einer  Ärztin, „ Frau Dr. Schinken „ vorgestellt  und diese sagte mir ausdrücklich zu, dass ich mein Theater sofort einzuhalten sollte, und sie mich zunächst keine Infusion am Tropf hängen würde und sie mich dieses Mal nicht mehr an das Krankenhaus der JVA in Aichach einliefern würde, und ich mußte immerhin in der JVA in Nürnberg bleiben, wenn es mir sogar Unglück geschah, da bin ich selbst diesbezüglich Schuldig. Da hat Frau Dr. Schinken ihr Wort seit 15.09.2005 bis 19.09.2005 festgehalten und hat mich keine notwendige Zwangsernährung eingesetzt, obwohl sie meinem Ehemann zusagte, dass ich die ärztliche Behandlung bekam nach dem geführten Telefonat meines Ehemannes mit Frau Dr. Schinken und mit Anstaltsleiterin Frau Leicht am 15.09.2005, in dem Frau Dr. Schinken bei dem geführten Telefonat mit meinem Ehemann den Hörer abrupt aufgelegt hat, obwohl mein Ehemann noch mit ihr gesprochen hat. Diese Art und Weise hat meinen Ehemann tief berührt und behaltet diese vor. Am Samstag, den 17.09.2005 gegen 12:30 Uhr war eine Wachfrau bei mir in der Zelle und sagte mir sie zu, dass ich einen Einschreibenbrief habe und forderte mich auf, zu unterschreiben, bevor sie mir diesen besagten Einschreibenbrief gab.  Da habe ich diesen unterschrieben und plötzlich war sie weg ohne mir den Einschreibenbrief zu zustellen. Dennoch habe ich am gleichen Tag und am Sonntag, dem 18.09.2005 mehreren Wachfrauen meinen Einschreibenbrief weiter angefordert, den ihre Kollegin mir nicht gegeben hat und ich fand eine solche Art und Weise unangenehm, wo sagten mir  diese Wachfrauen zu, dass ich am Montag, den 19.09.2005 diesen Einschreibenbrief bekommen sollte. Am Montag, den 19.09.2005 hat mich eine Wachfrau bei Frau Dr. Schinken wiedergebracht, da sagte mir diese Ärztin noch einmal, was sie mir bereits am Donnerstag, den 15.09.2005 aufrechtgehalten hat. Da wollte mich eine andere Ärztin, die zusammen mit Frau Dr. Schinken arbeitet, den Blutdruck messen und meinen Puls zählen, leider fand sie diesen nicht, ebenso wie Frau Dr. Schinken und andere dritte Frau, die auch diesen versucht haben. Da fang diese Ärztin zu schreien und sagte direkt Frau Dr. Schinken zu, dass Sie mich nicht in dieser Situation lassen sollen und Sie mich etwas tun müssen. Da forderte mich Frau Dr. Schinken an, ihren Untersuchungsraum zu verlassen und eine Wachfrau hat mich wieder in meine Zelle gebracht. Einigen Minuten nachher holten mich zwei Wachfrauen ab und haben mich in einen Mercedesfahrzeug eingestiegen und führten mich ins Krankenhaus des Gefängnishauses. Bei der Ankunft dieses Gefängnishauses brachte eine Krankenschwerster einen Rollstuhl und bat mich, mich in diesen zu setzen, da versagte mich eine von den beiden Wachfrauen diesen Rollstuhl zu benutzen, obwohl ich sehr schwach war und nicht richtig laufen könne. Der behandelnde Arzt forderte mich nun an, in den Flur zu laufen und rief mich etwa eine halbe Stunde nachher, und zwang mich das Wasser zu trinken. Da sagte ich ihm deutlich, dass er mich nicht zwingen mußte, das Wasser zu trinken. Gleichzeitig teilte ich ihm ausdrücklich, dass mein Hungerstreik gegen diese rechtswidrige Verhaftung betrifft. Da war dieser Arzt sofort wütend und sagte mir zu, dass ich keine Infusion am Tropf hängen bekam und er mich sofort in die Psychiatrie JVA in Würzburg schicken würde, da antwortete ich ihm, dass ich keine Geistesgestörtheit leide. Da rief jemand diesen Arzt in meiner Anwesenheit, und nach seinem geführten Telefongespräch mit dieser betroffenen Person, entschiede, nun mich die Infusion am Tropf hängen einzusetzen, wo ich 1,1/2 Liter Infusion bekam, und anschließend brachten mich die beiden Wachfrauen wieder in Gefängnis. Bei meiner Rückkehr in JVA in Nürnberg sagte mir eine Wachfrau zu, dass ich nicht mehr in die Zelle gebracht werde, sondern man hat bereits meine Sachen gepackt und ich mußte sofort in die JVA in Aichach eingeliefert werden, obwohl Frau Leicht meinem Ehemann gesagt hat, dass ich nicht in die JVA in Aichach wieder eingeliefert werde; denn mein Ehemann hat die Presse Redaktion in Nürnberg wegen meiner rechtswidrigen Inhaftierung eingeschaltet, die am selben Tag die Pressestelle von dieser JVA über meine Sache angerufen hat, in der sie meinen Fall berichten wollte.  Man sagte mir zu, dass die Prüfung meiner Sachen nicht mehr möglich war, als ich diesen Wachfrauen ausdrücklich bat, zunächst meine Sachen zu prüfen, bevor ich die JVA in Nürnberg verlasse, und Sie haben dies versagt. Gleichzeitig wurde ich in anderen Raum gebracht und in der Anwesenheit von etwa fünf weiteren Wachfrauen, forderte mich eine Wachfrau an, mich umzuziehen. Als ich mich bereits umgezogen bin, zwang mich ausdrücklich die Wachfrau Henne eine unfreiwillige Erklärung zu schreiben, die sie selbst mich diktiert hat zu schreiben, bevor ich den Raum verlassen mußte, und eine Kopie dieser Erklärung wurde mich versagt, zu geben. Da hat mich eine Wachfrau in einem Wartezelle wieder eingesperrt, und einigen Minuten nachher habe ich geklingelt und eine Wachfrau forderte mich in Mikrofon, meine Frage ihr zu stellen, und habe sie gebeten, mir die Kopien der diktierten Erklärung von  Wachfrau Henne sowie den Einschreibebrief, den ich bereits am 17.09.2005 unterschrieben und noch nicht zum Recht erhalten habe, für mich anzufordern. kam eine andere Wachfrau in die Wartezelle, die nicht diesen Handlungsablauf von Wachfrau Henne teilgenommen hat und sagte mir zu, dass nach ihre Erkundigung diese angeforderte Kopie und den Einschreibenbrief mir in die JVA in Aichach zugeschickt werden. Da wurde ich in die JVA in Aichach am 19.09.2005 Nachmittag eingeliefert und meine gepackten Sachen von JVA in Nürnberg wurde in meiner Anwesenheit durch eine Beamtin geprüft und notiert, wo fehlten: meinen GL- Initialen Verlobungsring, meine Kette mit G- Initialen Anhänger, alles in Gold und Ohrring mit der kleinen weißen Perle, ein Wert von 0,4Euro, die angegebenen Formulare von JVA in Regensburg und JVA in Nürnberg, und den genannten Einschreibenbrief und die Kopie der diktierten Erklärung von der Wachfrau Henne vom 19.09.2005. Ich wurde durch eine Ärztin von der Krankenhausabteilung unverzüglich untersucht und bekam die notwendigen ärztlichen Behandlungen, wo ich die Infusion am Tropf hängen vom 19.09.2005  bis 22.09.2005 bekam. Am 21.09.2005 kam eine Krankenschwester zu mir und gab mir einen anderen Einschreibenbrief, den mein Ehemann mir wieder direkt an der JVA in Aichach zugesandt hat. Einigen Minuten nachher kam wieder diese Krankenschwester zu mir,  und bat mir , das Besuchsformular zu unterschreiben, damit mich mein Ehemann mit meinem fünfjährigen Sohn am Donnerstag, den 22.09.2005 besuchen können. Da stellte mir diese Krankenschwester die Frage, ob ich wünschte, dass meine Familie mich besuchen sollte, nämlich in meiner Zelle des Krankenhauses oder im öffentliche Raum der Besuchern. Da sagte ich ihr zu, dass ich wegen meiner Gesundheit wünschte, dass meine Familie in meine Zelle besuchte. Am 22.09.2005 Vormittag kam eine Krankenschwester zu mir und sagte mir zu, dass ich mich sofort vorbereiten sollte, weil  meine Familie mich bald besuchen würde. Diese Krankenschwester kam zu mir wieder und sagte mir zu, dass mein Ehemann bereits unterwegs sein sollte und forderte mich an, die Handynummer meines Ehemannes ihr zu geben. Diese Krankenschwester kam wieder und sagte mir zu, dass mein Ehemann nicht glaubte, dass ich bereits entlassen wurde, während sie mir zunächst überhaupt nicht über eine solche Entlassung gesprochen hat, obwohl ich die betroffene Inhaftierte Person bin. Da sagte ich ihr zu, dass  man mich nun entlassen und nachher wieder inhaftieren soll, und ich nehme nicht eine solche Mißhandlung an. Da sagte mir diese Krankenschwester zu, dass sie mir 100 % versprach, dass ich nie wieder in dieser Sache inhaftieren werde, weil die behandelnde Frau Doktor bereits mit der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken diesbezüglich gesprochen hat und die Sache nun erledigt ist. Da bat mich diese Krankenschwester, meinen Ehemann anzurufen, damit er mich gleich abholen sollte. Als ich meinen Ehemann rief, sagte mir mein Ehemann zu, dass Frau Isel von Sozialdienstabteilung ihn mehrmals angerufen  und ihn aufgefordert, mich unverzüglich abzuholen, weil die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken diesen erlassenen Haftbefehl gegen mich vom 01.08.2005 aufgehoben hat. Da fragte mein Ehemann Frau Isel, ihm diesen Aufhebungsbescheid zu faxen sollte, bevor er mich abholte. Frau Isel antwortete ihm, dass ihr diese Aufhebung durch ein geführtes Telefongespräch mitgeteilt wurde, und mein Ehemann sagte ihr zu, dass er nicht irgendwann nach einen Anruf von ihr, mich abzuholen sollte, weil er auch anderen Dingen zu tun hat, denn er könnte nicht immer zur einen solchen Verfügung weite stehen, damit man mich irgendwann inhaftiert und entlassen wie man will, wo mein Ehemann ihr versagte , mich abzuholen. Obwohl meine Familie mich nicht am Donnerstag besuchen wollte, sondern meine Familie hat bereits einen Besuchstermin mit mir am Freitag, den 23.09.2005 bei Frau Isel vereinbart; denn mein Ehemann bereits die Medien über diesen rechtswidrigen Verhaftungen eingeschaltet, wo dieser sich zu diesem genannten Termin mit der Fernsehnredaktion Monitor in JVA in Aichach erscheinen werde. Etwa eine halbe Stunde später kam diese Krankenschwester wieder in meine Zelle und nahm die mich eingesetzte Infusion raus und forderte mich schnell umzuziehen, und entweder sie begleitete mich am Bahnhof, damit ich allein mit dem Zug fahren sollte oder sie führte mich vor der Gefängnistür. Da habe ich ihr gesagt, dass ich mich nicht gut fühlte, und sie würde Haftbar, wenn mir Unglück geschah. Da schlag sie mir erneut vor, meinen Ehemann anzurufen und ihn wieder zu bitten, mich abzuholen. Da rief meinen Ehemann und bat ihn wegen des Zustandes meiner Gesundheit mich abzuholen und dieser hat endlich angenommen. Bei der Entlassung in JVA in Aichach in der Anwesenheit meines Ehemannes und meines Sohnes forderte ich wieder den Wachmann an, der mir den Entlassungsschein übergeben hat, mir meine fehlenden Sachen zu geben, und dieser Wachmann rief eine zuständige Stelle an und sagte mir zu, dass die JVA in Nürnberg diesen fehlenden Sachen nicht zugesandt hat. Der genannte Einschreibenbrief, den ich in der JVA in Nürnberg am Samstag, den 17.09.2005 unterschrieben und nicht bekommen habe wurde von meinem Ehemann am 16.09.2005 zugeschickt und diesen wurde wieder zu meinem Ehemann zurückgeschickt; dieser wurde erst am 30.09.2005 bei uns zu Hause in offen zugestellt, denn diese Bemerkung wurde von der Briefträgerin bereits bestätigt. Mir fehlen folgenden Sachen nach den drei Inhaftierungen für den Zeitraum  vom 08.03.2005  bis 22.09.2005 : diese Restsumme in Höhe von 29,81€ mit meinen Allergisch- und Bronchitis Medikamenten, meinen GL- Initialen Verlobungsring, meine Kette mit G- Initialen Anhänger, alles in Gold und Ohrring mit der kleinen weißen Perle, ein Wert von 0,4Euro, die angegebenen Formulare von JVA in Regensburg und JVA in Nürnberg, und die Kopie der diktierten Erklärung der Wachfrau Henne vom 19.09.2005. Diese betroffene Beamten von diesen erwähnten JVA sind als Amtsrichtern geworden und beurteilten mich wie sie wollen, obwohl sie sich nicht mit meiner unrechten Verurteilung befaßten. Ich zweifele mich nicht, dass diese Beamten bereits eine Anweisung gegen mich bekommen haben, nach was ich dort erlebt habe; denn alles wurde bereits gegen mich geplant, bevor ich dort eingeliefert wurde. Diesen genannten fehlenden Sachen habe ich bis heute nicht erhalten nach meiner Bemühung bei diesen JVA. Aus diesem Grunde bitte ich Sie höflich als unsere Justizstaatsministerin meine heutige Beschwerde in die Hand zu nehmen und die rechtliche notwendige  Anweisung einzuschalten, damit Gerechtigkeit geschieht und ich meine erwähnten fehlenden Sachen kurzfristig wiedererlangen könnte.                                                                                                                                                                                                                        Es wird höflich gebeten, mir den Eingang meiner heutige Beschwerde zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ginette Liebl

Hungerstreik 

Von Ginette Liebl

07.10.2005

Fax.: 06331/ 871-245

An                                                                                                                                                         Herrn Richter Herzog                                                                                                                                                                                             des Amtsgerichts Pirmasens                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Bahnhofstraße 22–26                                                                                                                                                                                                                                                                                      66953 Pirmasens

Bezug:   Ihr Schreiben vom 06.10.2005, AZ.: 1 AR 202/ 05

Betreff.: in der Strafsache gegen mich, wegen falscher Aussage AZ.: 4017 JS 3501/ 99 

Sehr geehrter Herr Richter Herzog,

ich habe heute Ihr Schreiben vom 06.10.2005 erhalten und möchte Ihnen deshalb unverzüglich folgende antworten:

                                               Stellungnahme:

1/    Die von Herr Rechtspfleger Sprau von der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken gegen mich erlassenen Haftbefehlen  vom 08.03.2005, vom 05.06.2005 und vom 13.09.2005 , AZ.: 4017 JS 3501/99 sind rechtswidrig und sind Amtsmißbrauch, und müssen unbedingt früher oder später aufgeklärt werden.

2/    Es ist mir bereits bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken, den von Herrn Rechtspflegern Sprau erlassenen Haftbefehl gegen mich vom 01.08.2005, AZ.: 4017 JS 3501/99 V aufgehoben hat nach ihrem geführten Telefonat mit der zuständigen Stelle von der JVA in Aichach am 22.09.2005, bevor ich Zwang entlassen wurde.

 3/   Diese genannte Aufhebung wurden zunächst von der Sozialdienstmitarbeiterin Frau Isel von JVA in Aichach meinem Ehemann per Telefon am selben Tag und mir auch nachher von einer Krankenschwester bestätigt, bevor mein Ehemann mich dort abgeholt hat.

4/    Mit beigefügtem Faxschreiben meines Ehemannes vom 26.09.2005 wurde die Ablichtung dieses genannten Aufhebungsbescheides von der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken vom 22.09.2005 angefordert, den wir bis heute noch nicht bekommen haben.

5/    Der Ablichtung des Aufhebungsbescheides von der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken vom 22.09.2005, AZ.: 4017 JS 3501/ 99 V  sehe ich kurzfristig gerne entgegen.

6/    Aus diesem Grunde fordere ich das Gericht an, den von der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken gestellten Antrag auf Aufschub des Restes der Strafe gemäß  § 459  StPO, zurückzuweisen. Anlaß zum Nachdenken gab es genug und eine Kopie dieses Schreibens wird automatisch an die JVA in Aichach eingereicht mit der Bitte um Kenntnisname.

Mit freundlichen Grüßen

Ginette Liebl

Anlage:  Kopien der Faxschreiben meines Ehemannes vom 22. u. 26.  September 2005

 

Fortsetzung folgt..... !